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EPA-Richtlinien 2025: Konkretisierungen zu KI- und ML-Erfindungen
Die EPA-Richtlinien 2025 präzisieren, wann künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) einen technischen Beitrag leisten können. KI- und ML-Methoden können in zahlreichen technischen Bereichen eingesetzt werden. So stellt etwa der Einsatz eines neuronalen Netzes in einem medizinischen Überwachungsgerät zur Erkennung von Herzrhythmusstörungen einen technischen Zweck dar. Ebenso gilt die Klassifikation digitaler Bilder, Videos oder Audiosignale anhand technischer Merkmale – etwa Kanten oder Pixelattribute – als typische technische Anwendung. Die Richtlinien führen hierzu weitere Beispiele technischer Einsatzmöglichkeiten auf. Nicht als technisch gilt hingegen das Klassifizieren von Text allein nach seinem sprachlichen Inhalt oder das Sortieren abstrakter Datensätze ohne erkennbare technische Verwendung des Klassifizierungsergebnisses. Für die Anerkennung eines technischen Effekts kann dieser aus den Umständen hervorgehen oder durch Erläuterungen, Berechnungen oder Versuche gestützt werden; bloße Behauptungen genügen nicht. Hängt der technische Effekt von Merkmalen des Trainingsdatensatzes ab, müssen diese offenbart werden, sofern der Fachmann sie nicht ohne unzumutbaren Aufwand bestimmen kann. Die Offenlegung des konkreten Trainingsdatensatzes ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.