EUIPO News
EU-Design, digitale Gestaltungen und neues Kennzeichnungssymbol
Mit der Reform des europäischen Designrechts wurde das neue Konzept des EU-Designs eingeführt, das das frühere Gemeinschaftsgeschmacksmuster ablöst und modernisiert. Das EU-Design ist technologisch breiter angelegt und schließt ausdrücklich digitale und virtuelle Gestaltungen ein. Dazu gehören grafische Benutzeroberflächen, Icons, Animationen, Übergangs- und Bewegungseffekte sowie weitere visuelle Elemente, die nicht zwingend an ein physisches Produkt gebunden sind. Diese Ausweitung trägt der zunehmenden Bedeutung softwarebasierter und virtueller Produktbestandteile Rechnung. Ergänzend wurde ein neues Kennzeichnungssymbol geschaffen: das Ⓓ, das auf geschützten Produkten oder Darstellungen verwendet werden kann, um auf ein registriertes EU-Design hinzuweisen. Ziel der Reform ist es, das Designrecht an aktuelle technologische Entwicklungen anzupassen und die Sichtbarkeit registrierter Designs zu erhöhen.