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Das Patent

Patente Ideen brauchen Schutz

Den besten Schutz für Ihre technische Erfindung bietet das Patent. Es ist ein geprüftes Schutzrecht und genießt hohes Vertrauen.

Jedoch ist der Weg zur Erlangung des Patents mühsam und voller Tücken.

Bereits eine kurze Pressemeldung über Ihre noch nicht beim Patentamt angemeldete Erfindung oder deren Präsentation auf einer Messe kann die spätere Patentanmeldung unmöglich machen.

Für ein Patent muss die Erfindung neu sein und darf daher vor der Anmeldung der Öffentlichkeit in keinerlei Form zugänglich oder bekannt werden.

Ferner ist der Inhalt der beim Patentamt eingereichten Anmeldeunterlagen wesentlich und kann später nicht ergänzt werden. Eine sorgfältige und umfassende Ausarbeitung der Patentanmeldung ist uns daher ein wichtiges Anliegen.

Allein das verdeutlicht die Sensibilität und zeigt, weshalb Sie nicht auf unsere Begleitung und Beratung verzichten sollten.

Ihre Schutzrechte

Bereits im Vorfeld klären wir, ob und in welchem Umfang das Patentrecht auf Ihre Erfindung angewendet werden kann oder ob eventuell andere Schutzrechte greifen.

Grundsätzlich zählen zu den patentfähigen Erfindungen technische Gegenstände, Verfahren, Maschinen, Vorrichtungen und Teile, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren und gewerblich verwertbar sind.

Nicht patentfähig hingegen sind zum Beispiel rein ästhetische oder künstlerische Formschöpfungen oder auch Software-Programme.

Nach erfolgreicher Anmeldung und Prüfung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder einem Patentamt im Ausland ist Ihre Erfindung bis zu 20 Jahre lang als Patent geschützt.

Als Inhaber des Patents können Sie Ihre Marktposition stärken. Sie können Ihr Patent aber auch verkaufen oder in Lizenz vergeben.

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